Kosten und Fördermöglichkeiten
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Eine so genannte Ausbildungs-CD für
Nageldesign können Sie bei eBay oft schon für einen Preis von unter 10,00
Euro ersteigern. Das Handwerk der professionellen Nagelmodellage können Sie
sich aber auch mit der besten Literatur nicht erlesen. Praxis und
handwerkliche Übung kennzeichnen die Ausbildung und Fortbildung im
Nageldesign ...
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Schauen Sie genau hin,
wenn Sie sich entscheiden ... |
Die Kosten
Die unterschiedlichsten
Ausbildungsverfahren, vom Fernlehrgang, über mehrtägige
Kompaktseminare, bis hin zu einer Studio-Ausbildung, werden von den
verschiedenen Anbietern mit Preisen zwischen wenigen hundert bis zu 2000
Euro angeboten. Die Inhalte und Erfolgsaussichten sind aber oft nur schwer
zu vergleichen.
TipTeam liegt mit seinen
Preisen für die komplette Grundausbildung und auch mit den Preisen für
die Ergänzungsseminare im unteren bis mittleren Preissegment. Das
Seminarangebot von TipTeam ist aber vollständig auf den Erfolg des
Seminarteilnehmers mit seinen individuellen Zielen ausgerichtet.
Mit
kleinen Schritten oder auch mit großen Schritten können Sie sich in TipTeam-Seminaren Ihren
individuellen Zielen nähern und die Abfolge der Seminare Ihren
persönlichen Fortschritten und Zielen entsprechend planen. Dadurch
verteilen sich auch die Zahlungen für die Seminare, denn bei TipTeam
bezahlen Sie nur die Seminare, die Sie auch besuchen. Für eine Ausbildung
bei TipTeam müssen Sie keine Riesensumme vorab aufbringen. Sie bezahlen die
Seminare, die Sie buchen, dann, wenn Sie die Seminare tatsächlich
besuchen.
Eine seriöse Ausbildung,
die für maximal vier Teilnehmer einen qualifizierten Dozenten anbietet,
eine Ausbildung, die
einen hohen Praxisanteil hat und keine Handelsinteressen verfolgt, eine
Ausbildung, wie sie z.B. von TipTeam angeboten wird, eine solche
Ausbildung ist unserer Ansicht nach nicht billiger durchzuführen.
Hier
finden Sie unsere aktuellen Seminartermine und Preise ...
Die
Qualität der Seminare von TipTeam ist deshalb auch allgemein geschätzt und
anerkannt. Regelmäßig werden unsere Seminare von verschiedenen Kosmetikschulen empfohlen, Kosmetik und Friseursalons senden uns nach und
nach ihren gesamten Mitarbeiterstamm und wir haben noch von keinem Teilnehmer
Kenntnis erhalten, der in unseren Seminaren seine Ziele nicht erreicht hätte.
Deshalb
kann die Ausbildung bei TipTeam auch nach dem dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) als förderungswürdig
anerkannt werden, wenn die individuellen Voraussetzungen beim Antragsteller
vorliegen. Sprechen Sie
rechtzeitig mit Ihrem
Fallmanager/Sachbearbeiter
bei der für Ihren Wohnort zuständigen
Niederlassung der Bundesagentur für Arbeit. Gerne erstellen wir Ihnen
für Ihr konkretes persönliches Ausbildungsziel eine entsprechende
individuelle Kostenaufstellung, die Sie bei Ihrem Fallmanager vorlegen
können... - Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im nächsten
Abschnitt.
Förderung und Unterstützung durch die
Bundesagentur für
Arbeit
Die Seminare von TipTeam können als
förderungsfähige Maßnahmen für die berufliche Aus- und Fortbildung bzw.
als Maßnahme für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder als
Vorbereitung auf die Selbständigkeit anerkannt und vom Arbeitsamt
finanziert werden, wenn die individuellen Voraussetzungen des
Antragstellers dieses zulassen ...
Da es sich bei dieser Ausbildung um keine so genannte "Vollzeit"-Ausbildung
handelt, stehen Sie während der Ausbildungszeit dem Arbeitsmarkt weiterhin
zur Verfügung. Zusätzliche Hilfen zum Lebensunterhalt, über die jeweils
aktuellen Bezüge aus Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II hinaus,
werden deshalb in der Regel nicht gewährt. Die Seminarkosten aber und
direkt mit der Ausbildung zusammenhängende Nebenkosten (wie z.B.
Fahrtkosten) können
unter Umständen vollständig vom Arbeitsamt übernommen werden.
Wollen
Sie für Ihre Ausbildung bei TipTeam eine öffentliche Unterstützung bei
der Agentur für Arbeit beantragen, müssen Sie in jedem Fall vor der Buchung eines Seminars
mit Ihrem Fallmanager/Sachbearbeiter ein Vorgespräch führen, in dem
Sie darlegen, warum und mit welchem Ziel Sie diese Ausbildung machen wollen.
Einige Anregungen für die Vorbereitung dieses Gespräches liefert unser
Internetangebot z.B. auf der Seite "Ziele
und Erfolge".
Versuchen Sie in dem Vorgespräch mit Ihrem
Fallmanager einen
Ausbildungsumfang von mindestens drei, besser sogar vier Seminartagen zu
begründen. Argumentationshilfen hierfür finden Sie in unserem
Internetangebot z.B. auf den Seiten "Aufgaben"
und "Einsatzgebiete".
Vielleicht hilft es Ihnen in dem Gespräch auch, wenn Sie Ihren
Sachbearbeiter auf unsere Internetseiten aufmerksam machen.
Weitere Auskünfte
erteilt das für Ihren Wohnort zuständige Arbeitsamt.
"Förderung" durch das Finanzamt
Berufliche Bildung in der Steuererklärung
Beteiligen Sie das Finanzamt an den Ausgaben
für Ihre berufliche Ausbildung oder Weiterbildung ...
Die
Seminare von TipTeam dienen in den meisten Fällen der beruflichen Fort- und
Ausbildung. Sie erfüllen damit die Voraussetzungen für die steuerliche
Absetzbarkeit der Seminargebühren und sogar der direkt mit dem
Seminarbesuch zusammenhängenden Kosten, wie z.B. Reisekosten oder
Unterbringung und Verpflegung. Die Höhe der Steuerersparnis hängt jedoch
von Ihrem Einkommen ab und ist wegen der Steuerprogression unterschiedlich
hoch.
In
seiner Broschüre "Einkommen- und Lohnsteuer" schreibt das
Bundesministerium für Finanzen im Jahre 2004 zu diesem Thema:
"[...] Unabhängig vom Bestehen eines Dienstverhältnisses sind die Aufwendungen für die Fortbildung in dem bereits erlernten Beruf und für die einen Berufswechsel vorbereitenden Umschulungsmaßnahmen als Werbungskosten abziehbar.
[...] Neben den Aufwendungen, die sich direkt auf die Fortbildung beziehen, wie z. B. Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Schreibmaterial usw., können auch die durch die Fortbildung veranlassten Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.
[...]". - Den vollständigen Wortlaut der Broschüre können Sie aus
dem Internetangebot des Bundesministeriums für Finanzen
herunter laden (86 Seiten, 2,1 MB).
Vergessen Sie
also bei Ihrer nächsten
Steuererklärung Ihre Ausbildungskosten nicht! Bei Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit machen Sie Ihre Seminargebühren als Werbungskosten
geltend. Bei Einkünften von Gewerbetreibenden oder aus selbständiger
Arbeit machen Sie Ihre Seminargebühren als Betriebsausgaben geltend.
Sind Sie in der Berufsausbildung, können Sie die Seminargebühren als Sonderausgaben
geltend machen.
Bei einem zu versteuernden Einkommen von jährlich
20.000 Euro können Sie auf diesem Wege 15 bis 20 Prozent der
Seminargebühren von der Steuer zurück erhalten. Bei einem höheren
Einkommen auch mehr.
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© 2005 by
TipTeam, Hannover |
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